Beamtenrecht

Das Beamtenrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Beamtenverhältnis, insbesondere die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland zum Gegenstand haben.

Als Beamter wird gemäß dem Beamtenrecht jemand verstanden, der in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Dienstherrn steht.  Das Beamtenverhältnis entsteht nicht wie z.B. ein Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Vertrages, sondern durch die sogenannte Ernennung, welche einen Verwaltungsakt darstellt und durch Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt.

Im Beamtenrecht gibt es wie auch im privatrechtlichen Arbeitsrecht eine Vielzahl von Auseinandersetzungen zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn, folgende Themen sind beispielsweise Gegenstand von Konflikten im Beamtenrecht:

  • Disziplinarrecht
  • Fürsorge insbesondere Besoldung
  • Versorgung
  • Beihilfe
  • Dienstunfall und Dienstunfähigkeit
  • Beamtenrechtliche Konkurrentenklage
  • Beförderung
  • Beamtenrechtliche Beurteilung
  • Versetzung, Abordnung oder Umsetzung
  • Einstellung / Entlassung
  • Urlaub
  • etc.

Wobei die häufigsten Streitigkeiten sich im Bereich der Beihilfe bewegen. Jedoch häufen sich auch Streitigkeiten rund um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in der Praxis der Verwaltungsgerichte.

Das Beamtenrecht findet seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 33 des Grundgesetzes.  Einfachgesetzlich ist das Beamtenrecht uneinheitlich geregelt, die wichtigsten Gesetze im Beamtenrecht sind das Beamtenstatusgesetz, auf Bundesebene vor allem das Bundesbeamtengesetz und auf Länderebene vornehmlich die jeweiligen Landesbeamtengesetze.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Beamtenrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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