Das Rechtsgebiet Forderungseinzug und Inkassorecht befasst sich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von (Geld-)Forderungen.
Weigert sich ein Schuldner zu zahlen, muss der Gläubiger grundsätzlich klagen, um seinen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können. Der Gang zu Gericht kann mitunter sehr teuer werden und das Verfahren kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Daher ist es ratsam, sich im Inkassorecht zunächst außergerichtlich oder im Wege eines Mahnverfahrens um die Beitreibung der Forderung zu bemühen.
Dazu kann man im Inkassorecht z.B. einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen, die Forderung einzuziehen. Der Rechtsanwalt schickt im Inkassorecht in der Regel eine anwaltliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, in dem er diesem eine letzte Frist setzt. Oft lassen sich im Inkassorecht durch außergerichtliche Verhandlungen der erhebliche Zeitaufwand und die Kosten eines Gerichtsverfahrens vermeiden.
Eine weitere Möglichkeit besteht im Inkassorecht darin, ein sogenanntes Mahnverfahren bei Gericht durchzuführen, welches, solange der Schuldner nicht widerspricht, kostengünstiger und schneller ist, als ein gerichtliches Klageverfahren.
Bleiben außergerichtliche Bemühungen erfolglos, bleibt nur noch die zivilgerichtliche Klage und die Betreibung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, auch dies ist Gegenstand des Gebiets Forderungseinzug und Inkassorecht.
Zentrale Themen im Bereich Forderungseinzug und Inkassorecht sind:
- Anwaltliche Mahnung
- Mahnverfahren / Vollstreckungsbescheid
- Verjährungshemmung
- Inkassozession / Einziehungsermächtigung
- Vollstreckungsverfahren
- Pfändung
Das Thema Forderungseinzug und Inkassorecht ist kein eigenständig geregeltes Rechtsgebiet, es ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weitere Bestimmungen für den Bereich Forderungseinzug und Inkassorecht finden sich u.a. in der ZPO, ZVG oder im RberG.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Gebiet Forderungseinzug und Inkassorecht möglichst umfangreich zu informieren.