Gewerblicher Rechtsschutz umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit den gewerblichen Schutzrechten (zB Patent, Marke..) beschäftigen. Auch das Wettbewerbsrecht wird zum Bereich gewerblicher Rechtsschutz gezählt.
Gewerblicher Rechtsschutz bezweckt im Wesentlichen den Schutz des geistigen Eigentums vor fremder, ungenehmigter Nutzung, und die damit einhergehende gewerbliche Verwertbarkeit der eigenen geistigen Leistung und Schöpfung.
Zu den gewerblichen Schutzrechten im Bereich gewerblicher Rechtsschutz gehören im Einzelnen:
- Patente (Schutz von Erfindungen)
- Marken (Schutz von Warenbezeichnungen)
- Gebrauchsmuster (Schutz von Erfindungen – „kleines Patent“)
- Geschmacksmuster (Schutz von ästhetischen Gestaltungen)
- Halbleiterschutz (Schutz dreidimensionaler Strukturen von Halbleitern)
- Sortenschutz (Schutz von neu entdeckten Pflanzensorten)
Um Schutz für die jeweilige geistige Schöpfung zu erlangen, bedarf es meist einer Anmeldung bei einer zuständigen Behörde (zB Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA) im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. In einigen Fällen kann man Schutz auch schon durch die schlichte Benutzung im Rechtsverkehr erlangen.
Das Gebiet gewerblicher Rechtsschutz ist in zahlreichen nationalen Gesetzen geregelt (zB Patentgesetz, MarkenG, GebrauchsmusterG, …). Gewerblicher Rechtsschutz ist darüber hinaus geprägt von einer Vielzahl europäischer und auch internationaler Regelungen, z.B. die Gemeinschaftsmarkenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 40/94), das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) oder das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA).
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Gebiet gewerblicher Rechtsschutz möglichst umfangreich zu informieren.