Das Handelsvertreterrecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten eines Handelsvertreters und ist in den §§ 84 – 92 des Handelsgesetzbuches geregelt.
Handelsvertreter ist, wer es gewerbsmäßig unternimmt, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen, § 84 I 1 HGB. Ein Handelsvertreter muss im Handelsvertreterrecht keine natürliche Person sein, er kann z.B. auch eine OHG oder GmbH sein. Meist ist der Handelsvertreter Kaufmann, dies ist allerdings nicht zwingend, vgl. § 84 IV HGB.
Ein Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht ist ein sogenannter Absatzhelfer, er unterstützt Unternehmen ihre Produkte an den Endabnehmer zu bringen.
Der Handelsvertreter kann im Handelsvertreterrecht für ein oder mehrere Unternehmen tätig werden (Einfirmen/-Mehrfirmenvertreter). Er vermittelt entweder nur zwischen Unternehmen und Kunden (Vermittlungsvertreter) oder er schließt als Stellvertreter des Unternehmens mit den Kunden selbst Verträge ab (Abschlussvertreter). Eine besondere Form des Handelsvertreters ist im Handelsvertreterrecht der Bezirksvertreter, dem vom Unternehmer ein bestimmter Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen wird, in dem selbst dann Provisionsansprüche entstehen, wenn ohne seine Mitwirkung Verträge geschlossen werden, vgl. § 87 II HGB.
Abzugrenzen ist der Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht vom Handelsmakler und vom Kommissionär. Der Handelsmakler ist im Gegensatz zum Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht nicht dauerhaft mit der Vermittlung beauftragt, der Kommissionär handelt im Gegensatz zum Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht im eigenen Namen.
Zu den Hauptpflichten des Handelsvertreters gehören im Handelsvertreterrecht:
- Vermittlungs- und Abschlusspflicht (Bemühungspflicht)
- Informationspflichten
- Interessenwahrnehmungspflicht & Geheimhaltungspflicht
- Wettbewerbsverbot
Zu den Hauptrechten des Handelsvertreters gehören im Handelsvertreterrecht:
- Provisionszahlung
- Recht auf Unterlagen und Geschäftsbedingungen des Unternehmens
- Recht auf Informationen
Die Vorschriften zum Thema Handelsvertretung finden, neben Sondervorschriften auch auf das Versicherungsvertreterrecht im weiteren Sinne Anwendung.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Handelsvertreterrecht möglichst umfangreich zu informieren.
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