Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit dem Recht der elektronischen Datenverarbeitung, im Wesentlichen also mit den rechtlichen Zusammenhängen im Bereich Computer und Internet befassen.
Informationstechnische Systeme und vor allem das Internet sind aus unserer heutigen Gesellschaft kaum mehr wegzudenken. Dementsprechend nimmt auch die Bedeutung von IT-Recht stetig zu. Die rasante Entwicklung der neuen Medien werfen dabei tagtäglich neue Rechtsfragen im IT-Recht auf.
Die Themenbereiche im IT-Recht sind sehr vielfältig. Neben der Vertragsgestaltung von Hard- und Softwareverträgen spielen beispielsweise urheberrechtliche Fragen oder datenschutzrechtliche Fragen im IT-Recht eine große Rolle. Auch Bereiche wie das öffentliche Recht der Telekommunikation, das öffentliche Vergaberecht oder das Internetstrafrecht sind dem IT-Recht zuzuordnen.
Zu den wichtigsten Thematiken im IT-Recht gehören im Einzelnen:
- AGBs im IT-Recht
- Vertragsrecht insb. Software- und Hardwareverträge
- Gewerblicher Rechtsschutz (insbesondere von Software)
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (eCommerce, zB Internethandel, eBay..)
- Domainrecht
- Datenschutz
- Telekommunikationsrecht
- Internetstrafrecht
Es gibt für das IT-Recht kein eigenes Gesetzeswerk, es handelt sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie, die sich in vielen Vorschriften in unterschiedlichsten Gesetzen wiederfindet. Viele Bereiche basieren im IT-Recht beispielsweise auf den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuchs, zB Vertragsrecht (§§ 241 ff., 433 ff. BGB), AGBs (§§ 305 ff. BGB) oder eCommerce (§§ 312 b ff. BGB). Weitere relevante Gesetze sind im IT-Recht unter anderem das UrhG, BDatSchG, TKG oder das StGB.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das IT-Recht möglichst umfangreich zu informieren.
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