Als juristisches Querschnittsgebiet ist das Lebensmittelrecht vornehmlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen und umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich im weitesten Sinne mit der Herstellung und dem Handel von Lebensmitteln befassen.
Das Lebensmittelrecht soll dabei in erster Linie den Schutz des Verbrauchers vor den Gesundheitsgefahren durch schädliche Lebensmittel gewährleisten. Das Lebensmittelrecht umfasst dementsprechend Rechtsnormen über die Herstellung, die Sicherung der Qualität, den Vertrieb und die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zudem regelt das Lebensmittelrecht den Lebensmittelwettbewerb. Dem Staat kommt im Lebensmittelrecht insbesondere die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung zu.
Zu den wesentlichen Inhalten im Lebensmittelrecht gehören unter anderem:
- Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelkennzeichnung
- Lebensmittelzusatzsstoffe
- Straf- und Bußgeldvorschriften im Lebensmittelrecht
- Wettbewerbsbestimmungen
Entscheidend geprägt ist das Lebensmittelrecht durch eine Vielzahl von EU-Regelungen und Vorgaben, um eine einheitliche Regulierung der Lebensmittelregeln im europäischen Binnenmarkt zu sichern. Zentrale EU-Regelung ist dabei die Basisverordnungder EU über das Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Hinzu kommen viele weitere EU-Verordnungen, Richtlinien oder sonstige EU-Rechtsakte.
Auf nationaler Ebene ist das Lebensmittelrecht insbesondere im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt. Basierend auf dem LFGB sind zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen worden, die vor allem der Umsetzung der europäischen Richtlinien dienen, beispielsweise die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder die Diätverordnung.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Gebiet Lebensmittelrecht möglichst umfangreich zu informieren.
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