Das Musikrecht ist eine übergeordnete Bezeichnung für eine Ansammlung von diversen Vorschriften, die sich mit dem Prozess der Schaffung bis hin zur Verwertung von Musikwerken beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist das Urheberrecht als zentral für das Musikrecht zu bezeichnen. Grundsätzlich werden nicht nur Musikwerke als solche von dem Schutz im Musikrecht umfasst, sondern auch der Bandname, Titel von Musikwerken oder Musikalben, aber auch Videoaufnahmen und Fotografien die den jeweiligen Künstler abbilden.
Mit dem Siegeszug der digitalen Datenträger und des Internets ist der Begriff der „Musikpiraterie“ im Musikrecht in aller Munde. Das Musikrecht enthält ein Ansammlung von Vorschriften zur Bekämpfung und zur präventiven Eindämmung der illegalen Verbreitung oder illegalen Herstellung von Kopien urheberrechtlich geschützter Musikwerke. Die Grenzen der besagten Vorschriften finden sich auch im Urheberrecht, zum Beispiel in Form der legalen Privatkopie aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle, im Sinne § 53 Absatz 1 UrhG.
Besonders praxisrelevant sind aber auch Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Musikrecht. Insbesondere können Musikwerke neben sozialkritischen Texten, auch beleidigende beziehungsweise diskriminierende Inhalte vorweisen. In solchen Fällen ist regelmäßig eine Kollision von Persönlichkeitsrechten und dem Grundrecht der Kunstfreiheit im Mittelpunkt, wodurch das Musikrecht das öffentliche Recht tangiert.
Weiterhin spielen die Verwertungsgesellschaften eine massive Rolle im Bereich des Musikrechts. Zu den Größten gehören die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), welche primär die finanziellen Interessen der jeweiligen Künstler wahrnehmen.
Die typischen zivilrechtlich geprägten Erwägungen sind auch im Musikrecht relevant. Dazu gehören unter anderem folgende Fragen:
- Welche Gesellschaftsform bietet sich für eine Bandgründung an?
- Was muss ein Managementvertrag regeln?
- Was ist bei Konzertverträgen zu beachten?
- Wie wird der Vertrieb von Tonträgern juristisch korrekt abgewickelt?
- Wie können Nutzungsrechte an Musikwerken eingeschränkt werden?
- etc.
Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Musikrecht:
https://www.gema.de – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
https://www.gvl.de – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten