Das Steuerrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen und umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern befassen.
Der Begriff Steuer ist im Steuerrecht in § 3 der Abgabenordnung legaldefiniert. Steuern sind kurz gesagt Geldleistungen, die der Staat (Bund oder Länder) von seinen Bürgern fordern kann, welche der allgemeinen Finanzierung des Staats- und Gemeinwesens dienen. Im Unterschied zu anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben wie z.B. den Gebühren oder Beiträgen erhält der Bürger für Steuern keinerlei Gegenleistung.
Das Steuerrecht ist durch folgende Grundsätze geprägt, welche insb. der Steuergerechtigkeit dienen:
- Besteuerung nach Leistungsfähigkeit als tragendes Prinzip
- Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Gleichbehandlungsgrundsatz
- Wahrung des Sozialstaatsprinzips im Steuerrecht
- Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (gesetzliche Regelungen zwingend erforderlich)
Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten auf der Welt. Das Steuerrecht ist insbesondere in der Abgabenordnung (AO), sowie in zahlreichen unterschiedlichsten Einzelgesetzen, welche die zB die jeweiligen Steuertatbestände enthalten (zB Einkommenssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, etc.). Zudem ist das deutsche Steuerrecht durch eine Vielzahl steuerrechtlicher Rechtsprechung geprägt. Oftmals ist im Steuerrecht auch europäisches Recht (zB EU-Verordnungen) zu beachten. Aufgrund der Unüberschaubarkeit und Komplexität der Materie ist das Steuerrecht für Laien kaum nachvollziehbar und es sollte stets ein Experte wie zB ein Steuerberater oder Rechtsanwalt aufgesucht werden.
Zu den Themen von Auseinandersetzungen im Steuerrecht gehören unter anderem:
- Steuererklärung
- Steuerprüfung
- Steuergestaltung in Unternehmen
- Einspruch gegen den Steuerbescheid
- Steuerfahndung
- Selbstanzeige
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Steuerrecht möglichst umfangreich zu informieren
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