Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche Straftaten regeln oder das Strafverfahren betreffen. Das Strafrecht zählt neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zu den drei großen Rechtsgebieten in Deutschland, wobei das Strafrecht systematisch einen Teil des öffentlichen Rechts darstellt.
Das Strafrecht dient in einem Rechtsstaat dem Schutz von Individualrechtsgütern (zB Gesundheit, Vermögen etc.) und den Rechtsgütern der Allgemeinheit. Die repressive Sanktionierung von bestimmten, rechtswidrigen Verhaltensweisen im Strafrecht soll die Bürger dazu bewegen, sich an die Rechtsordnung, welche die gemeinsamen Regeln der Gemeinschaft festlegt, zu halten.
Die Hauptstrafen die das Strafrecht kennt sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Eine solche scharfe, repressive Bestrafung durch den Staat, soll allerdings immer ultima ratio (das letzte Mittel) sein um den Rechtsfrieden herbeizuführen. Nicht jedes sozialwidrige Verhalten ist daher eine Straftat, sondern nur solch schwerwiegende Rechtsverstöße, bei denen eine zivilrechtliche Sanktionierung (zB Schadensersatz) oder Verwaltungsrecht (zB Bußgeld) nicht ausreicht.
Als solche Straftaten sind im Strafrecht unter anderem zu nennen:
- Mord, § 211 StGB
- Totschlag, § 212 StGB
- Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Hehlerei, §259 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Erpressung, § 253 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
Geregelt ist das Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), welches neben den allgemeinen Vorschriften für das Strafrecht eine Vielzahl von Straftaten normiert. Straftaten finden sich jedoch nicht nur im StGB, sondern auch in zahlreichen anderen Gesetzen wie zB dem Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz etc., sogenanntes Nebenstrafrecht. Vorschriften über das Strafverfahren (formelles Strafrecht) finden sich insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG).
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