Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten betreffen.

Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts in unterschiedlichen Vorschriften des vierten Buchs des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Zum Unterhalt berechtigt sind bestimmte Personengruppen, die ihren Unterhalt nicht selbst ausreichend bestreiten können. Unterhaltsberechtigt können im deutschen Unterhaltsrecht vor allem Verwandte in gerader Linie und (geschiedene) Ehegatten sein. Als Sonderfall ist im Unterhaltsrecht der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt im § 1615 l BGB geregelt.

Der Verwandtenunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB gesetzlich verankert. Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren. Als Hauptfall ist hier der Kindesunterhalt zu nennen, also Unterhaltsgewährung von Eltern an ihre Kinder. Aber auch die Kinder können im Unterhaltsrecht unter Umständen ihren Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sein (häufig im Falle von Pflegebedürftigkeit).

Die Unterhaltsverpflichtung infolge der Eingehung einer Ehe ist im Unterhaltsrecht unterschiedlich geregelt.

Der klassische Familienunterhalt in einer intakten Familie ist im Unterhaltsrecht in den §§ 1360 – 1360 b BGB geregelt. Leben die Ehegatten getrennt, ohne geschieden zu sein, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB. Nach Vollziehung der Scheidung hat grundsätzlich jeder für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, vgl. § 1569 BGB. Ausnahmsweise ist im Unterhaltsrecht aber auch nach der Scheidung Unterhalt zu gewähren, diese Ausnahmetatbestände sind in den §§ 1570 ff. BGB normiert.

Zu den Themenbereichen im Unterhaltsrecht gehören unter anderem:

  • Unterhaltsbedürftigkeit
  • Leistungsfähigkeit
  • Unterhaltshöhe (zB Düsseldorfer Tabelle, Volljährigenunterhalt)
  • Verwirkung im Unterhaltsrecht
  • Unterhaltsverzicht
  • Unterhaltsbetrug

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Unterhaltsrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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