Das Versicherungsrecht (Privatversicherungsrecht) umfasst alle rechtlichen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, die sich auf das Versicherungswesen beziehen. Das Privatversicherungsrecht unterscheidet sich von dem Sozialversicherungsrecht insbesondere dadurch, dass das private Versicherungsverhältnis nicht unmittelbar durch Gesetz, sondern erst durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages begründet wird. Dies kann freiwillig oder auch wegen einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen. Auch bei dem gesetzlichen Zwang für den Versicherungsnehmer sich zu versichern, entsteht das Versicherungsverhältnis jedoch erst durch den Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht unmittelbar durch Gesetz (wie im Sozialversicherungsrecht).
Zu den wichtigsten Unterschieden zum Sozialversicherungsrecht zählen somit:
- die Entstehung des Versicherungsverhältnisses (Versicherungsvertrag)
- der Umfang der versicherten Risiken (alle versicherten Gefahren)
- die Rechtsform (private und öffentlich-rechtliche VU)
- die Bemessung der Beiträge/Leistung (nach Risiko und Leistung / frei vereinbar)
- die Rechtsgrundlage (privatrechtliche Gesetze)
- der Rechtsweg (Zivilgericht)
Vorschriften zum Versicherungsrecht befinden sich in
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kfz-Pflichtversicherungsordnung (KfzPflVO
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- BGB (§§ 312b,330, 1045 BGB)
- ZPO §§ 851c, 851d ZPO (Sondergerichtstandort: § 215 VVG)
- Rom I Verordnung (internationales Privatversicherungsrecht)
Das Versicherungsvertragsgesetz stellt dabei die wichtigste Rechtsquelle des Versicherungsrechts dar. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, sowie andere aus dem versicherungsvertrag Begünstigten.
Das Versicherungsrecht kennt verschiedene Arten der Versicherungsverträge. Das VVG teilt diese anhand von Versicherungszweigen auf und nennt in seinem zweiten Teil die
- Haftpflichtversicherug
- Rechtschutzversicherung
- Transportversicherug
- Gebäudefeuerversicherung
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das allgemeine Vertragsrecht möglichst umfangreich zu informieren.
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