Das Wirtschaftsrecht regelt mit Hilfe von Vorschriften das Zusammenspiel von Rechtssubjekten und Rechtsobjekten in der Wirtschaft. Insbesondere dient es dem Schutz und Erhalt der Funktionalität der Wirtschaft.
Zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen im Wirtschaftsrecht zählen insbesondere das Völkerrecht, das Europarecht, das nationale Verfassungsrecht, wie auch nationale Gesetze und untergesetzliche Rechtsnormen.
Der Bereich Wirtschaftsrecht ist unterteilt in das öffentliche und das private Wirtschaftsrecht. Dem öffentlichen Wirtschaftsrecht unterliegen die Rechtsgebiete:
- Wirtschaftsverfassungsrecht (deutsches und europäisches)
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (u.a. Gewerberecht und Subventionsrecht)
Das Wirtschaftsverfassungsrecht baut im Wesentlichen auf den Prinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands, dem Grundgesetz (GG). Die im Grundgesetz verankerten Prinzipien, Sozial- und Rechtsstaatprinzip sind tragende Säulen des Wirtschaftsverfassungsrechts. Auch bestimmte Grundrechte spielen eine Rolle in der Systematik und Schutzrichtung im Wirtschaftrecht bzw. im Wirtschaftsverfassungsrecht. Wie zum Beispiel die Berufsfreiheit aus Artikel 12 GG, die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 GG, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 3 GG und die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 GG.
Indes gehören dem Wirtschaftsverwaltungsrecht die Rechtsgebiete des Subventions-, Vergabe-, Immissionsschutz-, Gewerbe-, Gaststätten und Handwerksrecht an.
Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst die Regeln des Bürgerlichen Rechts auch Zivilrecht genannt, das Rechtsverhältnis zwischen Privatparteien, welche meist durch Vertragsschließungen begründet werden.
Des Weiteren unterliegt dem Bereich des Wirtschaftsprivatrechts das Sonderprivatrecht. Dieses regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen Sonderprivatpersonen, namentlich juristische Personen oder Gesellschaften. Davon umfasst sind die Bereiche des Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Arbeitsrechts.
Auch umfasst das Wirtschaftsrecht die Materie des Wirtschaftsstrafrechts. Dem Wirtschaftsstrafrecht unterliegen die Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB), die insbesondere den Sinn und Zweck innehaben, dem Schutz der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Beispiele für solche Normen aus dem StGB sind:
- Korruptionsstraftaten
- Insolvenzstraftaten
- Untreue
Um der Komplexität der Materie im Wirtschaftsrecht, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts in angemessener Form Rechnung zu tragen, liegt die Zuständigkeit bei Wirtschaftsstrafsachen bei den Landgerichten in den jeweiligen Wirtschaftskammern.
Vertiefende Informationen zum Thema Wirtschaftsrecht finden Sie ferner unter den Rubriken Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Wir empfehlen darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Wirtschaftsrecht:
http://www.bafin.de – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht