Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten, natürlichen und / oder juristischen Personen regelt. Typischerweise wird beim Zivilrecht auf das materielle Zivilrecht Bezug genommen, obwohl das Zivilprozessrecht ebenfalls zum Zivilrecht im weitesten Sinne gehört. Das Zivilrecht ist aufgrund seiner Vielfalt wie folgt in eine grobe Übersicht einzuteilen:

  • Bürgerliches Recht inklusive Nebengesetze (BGB)
    • Allgemeiner Teil
    • Schuldrecht
    • Sachenrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht

Der sogenannte „Allgemeine Teil“ ist in den §§ 1 – 240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kodifiziert und enthält unter anderem Vorschriften zu den Fristen, zur Verjährung, aber auch Regelungen zur Geschäftsfähigkeit sowie der Vertretung und Vollmacht. Die besagten Vorschriften entfalten grundsätzlich im gesamten Zivilrecht ihre Wirkung, es sei denn es liegen speziellere Rechtsnormen vor oder die betroffene Norm ist durch ein anderes Gesetz ausgeschlossen.

Das Schuldrecht beinhaltet das Recht der Schuldverhältnisse. Dort vorzufinden sind insbesondere die Regelungen zu den gängigsten Vertragstypen im Zivilrecht. Unter anderem finden sich dort Vorschriften zu den Bereichen:

Das Sachenrecht enthält Rechtsvorschriften, die die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen festlegen. Das Familienrecht umfasst daneben unter anderem Regelungen zur Bürgerlichen Ehe und Verwandtschaft. Das Erbrecht enthält im Grundsatz Vorschriften rund um Verfügungen die unter der Bedingung des Todeseintritts des Erblassers stehen.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein übergeordneter Begriff für die Regelungen, die die Rechtsbeziehungen zu und zwischen Kaufleuten und Gesellschaften sämtlicher Formen regeln. Dieses Rechtsgebiet ist in diversen Gesetzen im Zivilrecht vorzufinden. Nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Vorschriften zum Gesellschaftsrecht kodifiziert, sondern auch im Handelsgesetzbuch (HGB), Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Aktiengesetz (AktG) und anderen.

Das Arbeitsrecht umfasst im weitesten Sinne die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist nicht ausschließlich im Zivilrecht, sondern auch umfassend im öffentlichen Recht verankert.

Das internationale Privatrecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die im Kollisionsfall des Zivilrechts eines anderen Staates mit dem nationalen Zivilrecht, den etwaigen Vorrang des jeweiligen Rechts bestimmen.

Weiterführende Links zum Thema Zivilrecht:

Gesetzestext zum Bürgerlichen Gesetzbuch – gesetze-im-internet.de

Gesetzestext zum Handelsgesetzbuch – gesetze-im-internet.de

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